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   BVerwG, 29.07.1959 - IV B 151.59   

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https://dejure.org/1959,1140
BVerwG, 29.07.1959 - IV B 151.59 (https://dejure.org/1959,1140)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1959 - IV B 151.59 (https://dejure.org/1959,1140)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1959 - IV B 151.59 (https://dejure.org/1959,1140)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.12.1957 - IV C 267.57
    Auszug aus BVerwG, 29.07.1959 - IV B 151.59
    Der beschließende Senat hatim Urteil vom 18. Dezember 1957 - BVerwG IV C 267.57 - in BVerwGE 6, 69 erkannt, daß die Bindung nach § 15 Abs. 5 des Bundesvertriebenengesetzes vom 19. Mai 1953 (BGBl. I S. 201) in der Fassung des zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1207) - BVPG - nicht soweit geht, daß die Feststellungs- und Ausgleichsbehörden und die für Lastenausgleichsstreitigkeiten zuständigen Gerichte durch die in § 15 Abs. 4 BVFG angeordnete Kennzeichnung der Ausweise derjenigen Vertriebenen, die nach §§ 9 bis 12 BVFG zur Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen nicht berechtigt sind, die über die Vertriebeneneigenschaft hinausgehenden Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr in eigener Zuständigkeit prüfen dürfen.
  • BVerwG, 19.12.1958 - III C 5.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1959 - IV B 151.59
    Insbesondere hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erkannt, daß der Kläger durch seine Übersiedlung in die sowjetische Besatzungszone im Jahre 1949 nicht in das Ausland ausgewandert ist (vgl.Beschluß vom 19. Dezember 1958 - BVerwG III C 5.58 -).
  • BVerwG, 07.03.1974 - III C 99.71

    Antragsberechtigung zur Schadensfeststellung nach den Stichtagsvoraussetzungen

    Daß die ehemalige sowjetische Besatzungszone wie auch die heutige DDR in diesem Sinne nicht zu den Staaten der westlichen Welt gehören, bedarf keiner weiteren Darlegung und hat bei der Auslegung des Begriffs "Auswanderung in das Ausland" bereits in einer früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts seinen Niederschlag gefunden (Beschluß vom 29. Juli 1959 - BVerwG IV B 151.59 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 20]).
  • BVerwG, 29.03.1963 - III C 57.59

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die SBZ nicht als Ausland im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes anzusehen ist und deshalb der § 230 Abs. 1 Satz 3 LAG keine Anwendung auf die Vertriebenen finden kann, die aus der SBZ zugezogen sind (Urteil vom 20. März 1958 - BVerwG III C 407.56 - Beschluß vom 19. Dezember 1958 - BVerwG III C 5.58 - [beide veröffentlicht in Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nr. 13 und 25]; vgl. auch Beschluß des IV. Senats vom 29. Juli 1959 - BVerwG IV B 151.59 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nr. 20]).
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